Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Willkommen beim Internetauftritt der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).
Die LuBB bietet Luftfahrtverwaltung aus einer Hand: Sie überwacht Flugplätze und sorgt für einen sicheren Luftverkehr auf den Luftverkehrsanlagen sowie im Luftraum über den Ländern Berlin und Brandenburg. Außerdem ist sie Anlaufstelle für Privatpilotinnen und -piloten, Luftfahrtunternehmen und Personen, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigen sowie für alle Bürgerinnen und Bürger.
Aktuelles
Genehmigungsverfahren Hubschrauber-Sonderlandeplatz Schenkendöbern/Schloss Bärenklau
Allgemeine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen zum Genehmigungsverfahren für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz Schenkendöbern/Schloss Bärenklau nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Die Schloss Bärenklau eGbR, vertreten durch…
Schließung des Sonderlandeplatzes Segeletz – EDAI
Die Genehmigung für den Sonderlandeplatz Segeletz wurde mit Bescheid der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin – Brandenburg (LuBB) vom 29.09.2025 widerrufen. Der Vorrang…
Bekanntmachung der Entscheidung für den Verkehrslandeplatz Schönhagen
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat auf Antrag des Flugplatzbetreibers, Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH, die luftrechtliche Genehmigung für den Verkehrslandeplatz Schönhagen gemäß §…
Genehmigungsverfahren Hubschrauber-Sonderlandeplatz Berlin, Bundeskanzleramt
Bekanntmachung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Berlin, Bundeskanzleramt, vom 26.05.2025 Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Genehmigungsbehörde, hat auf Antrag des Bundeskanzleramtes, vertreten durch…
Genehmigungsänderungsverfahren Verkehrslandeplatz Schönhagen
Allgemeine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen zum Genehmigungsänderungsverfahren für den Verkehrslandeplatz Schönhagen nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Mit Antrag vom 15.04.2024 beantragt die Flugplatzgesellschaft…
Übergangsregelungen für „Altgeräte“ nach Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gelten nicht mehr
Die Übergangsregelungen nach Artikel 22 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sowie die entsprechende Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes, die den Betrieb von „Altgeräten“ regelten, die nicht…
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
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Hinweise
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Bild: © Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
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